| Was ist die
VOC-Abgabe, und wie werde ich von dieser betroffen sein? Seit dem 1.1.2000 wird die vom Parlament beschlossene Lenkungsabgabe
auf VOC (flüchtige organische Verbindungen) erhoben. Der Abgabesatz beträgt vom 1.1.2000
- 31.12.2002 Fr. 2.-- per kg und ab 1.1.2003 Fr. 3.-- per kg. Produkte, die maximal 3 %
VOC enthalten, werden nicht belastet.
Ferner können Firmen, die dank Investitionen in ihre
Anlagen die Anforderungen der Luftreinhalteverordnung (LRV) wesentlich übererfüllen, bei
der Oberzolldirektion eine Befreiung von der Abgabe bis zum Jahr 2003 oder 2008
beantragen.
In einem grossen Teil unserer Produkte sind VOC in
grösseren oder kleineren Mengen enthalten. Wir weisen die VOC-Abgabe auf unseren
Fakturen getrennt aus, so dass Sie jederzeit den Ueberblick haben, wieviel Sie zu
entrichten haben.
Sie können die VOC-Abgabe zu einem wesentlichen Teil
vermeiden, indem Sie auf unsere WENAQUA-Produkte umstellen. Diese sind zwar nicht
vollkommen abgabebefreit, weisen jedoch einen deutlich kleineren VOC-Anteil auf als
lösungsmittelhaltige Produkte.
Uebrigens: unsere EP-Beizen werden nicht von der VOC-Abgabe
betroffen sein! |