Wenger Lacke
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Was ist die VOC-Abgabe, und wie werde ich von dieser betroffen sein?

Seit dem 1.1.2000 wird die vom Parlament beschlossene Lenkungsabgabe auf VOC (flüchtige organische Verbindungen) erhoben. Der Abgabesatz beträgt vom 1.1.2000 - 31.12.2002 Fr. 2.-- per kg und ab 1.1.2003 Fr. 3.-- per kg. Produkte, die maximal 3 % VOC enthalten, werden nicht belastet.

Ferner können Firmen, die dank Investitionen in ihre Anlagen die Anforderungen der Luftreinhalteverordnung (LRV) wesentlich übererfüllen, bei der Oberzolldirektion eine Befreiung von der Abgabe bis zum Jahr 2003 oder 2008 beantragen.

In einem grossen Teil unserer Produkte sind VOC in grösseren oder kleineren Mengen enthalten. Wir weisen die VOC-Abgabe  auf unseren Fakturen getrennt aus, so dass Sie jederzeit den Ueberblick haben, wieviel Sie zu entrichten haben.

Sie können die VOC-Abgabe zu einem wesentlichen Teil vermeiden, indem Sie auf unsere WENAQUA-Produkte umstellen. Diese sind zwar nicht vollkommen abgabebefreit, weisen jedoch einen deutlich kleineren VOC-Anteil auf als lösungsmittelhaltige Produkte.

Uebrigens: unsere EP-Beizen werden nicht von der VOC-Abgabe betroffen sein!