| Zu beachtende
Vorschriften
Vorschriften von RID/ADR
(Gefahrenguttransport)
Danach dürfen beispielsweise nur UN-geprüfte Gebinde verwendet werden und bei
einem Transport von mehr als 333 kg muss der Chauffeur speziell ausgebildet und das
Fahrzeug speziell ausgerüstet sein.
Giftgesetz
Dieses verlangt u.a. das korrekte Etikettieren der Sonderabfälle.
VVS (Verordnung über den Verkehr mit
Sonderabfällen)
Danach muss bei jeder Weitergabe von Sonderabfall ein sog. Begleitschein
ausgefüllt werden (die oben genannten Firmen helfen Ihnen gerne weiter)
Weitere Auskünfte
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die mit dem
Vollzug der entsprechenden Gesetze und Verordnungen betrauten kantonalen
Verwaltungsstellen (im Kanton Bern beispielsweise ist für die "Unschädlichmachung
von Giftabfällen" das Gewässerschutzamt zuständig;
Tel 031 633 39 11)
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